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Der Kronenkorken wurde im Jahre 1892 von William Painter erfunden und zum Patent angemeldet. Ursprünglich besaß der Kronenkorken 24 Zacken und eine Höhe von 6,75 mm. Seit der Erfindung sind nun mehr als 100 Jahre vergangen und man konnte, durch Verwendung neuer Materialien in den 60er Jahren (PVC-Plastisole), die Zacken auf 21 und die Höhe auf 6 mm reduzieren. Durch die immer größer werdenden Anforderung sowohl aus umwelt- als auch aus gesundheitspolitischen Gründen wurden in den 80er Jahren PVC- freie Granulate entwickelt, die heute bei Kronenkorken fast ausschließlich Verwendung finden.
Neben seinen funktionellen Vorteilen, einer hohen Aufbringgeschwindigkeit, Dichthaltevermögen, Originalitätssicherung, gutes Handling, wird er auch als Werbeträger benutzt, um die Identität einer Marke unverwechselbar zu präsentieren.
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Die Standard Kronenkorken werden aus 3 verschiedenen Blechentypen gefertigt,
verchromtes Blech, verzinntes Blech und Edelstahl . Zwischen verchromten Blech und verzinnten Blech besteht außer dem optischen Unterschied (Zinn glänzt mehr), kein Unterschied in Sachen Qualität und Preis. Edelstahl wird dann eingesetzt, wenn Korrosionsprobleme mit herkömmlichen verchromten oder verzinnten Kronenkorken nicht mehr zu lösen sind (z.B. tropischen Klima, Lagerung im Eiswasser).
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Die Dreh Kronenkorken bestehen aus einem speziellen Blech, Haftlack und Granulat, welches in Verbindung mit einer speziellen Flaschenmündung (Gewindegängen) die Dreh- Bewegung garantiert. Die Gewindegänge der Flaschen sind dadurch sehr empfindlich und können im Mehrwegbereich zu erhöhten Öffnungswerten führen.
Die Verarbeitung erfolgt auf normalen Kronenkorkverschließanlagen. Der Verschließring sollte allerdings auf 28,4 mm Durchmesser angepasst werden um einen Verschließdurchmesser von 28,6- 28,8 mm zu erreichen. Durch gutes Abschwallen, bzw. Reinigung der verschlossenen Mündung nach dem Füll- und Verschließvorgang erreicht man den besten Schutz vor Korrosion und die beste Hygiene.